Eine Meldung vorletzten Monat hatte es in sich.
Neue
Heilmittelrichtlinien beschlossen
Verordnungen außerhalb des Regelfalls ohne Genehmigung und
Begründung. Kinderbehandlungen in Tageseinrichtungen.
Bis zum Punkt 8.2.4. einer umfangreichen
Tagesordnung mussten sich die Mitglieder des Unterausschusses
"veranlasste Leistungen" gedulden. Erst nach langen Stunden des
Wartens konnten sie auf der turnusmäßigen Sitzung des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) die neuen Heilmittelrichtlinien zur
Verabschiedung vorlegen. Zwei Neuerungen werden die bisherigen
Verordnungsgewohnheiten verändern. Patienten mit "dauerhaften
schweren Behinderungen" bekommen von ihrer Krankenkasse künftig
grundsätzlich die Genehmigung für eine Langfristbehandlung außerhalb
des Regelfalls. Eine medizinische Begründung ist nicht erforderlich.
Kinder und Jugendliche mit "einer besonders schweren und
langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und
Beeinträchtigung der Aktivitäten" können künftig auch außerhalb der
Praxis in "bestimmten Einrichtungen" behandelt werden.
Es sind die Patienten und Therapeuten, die von der vereinfachten
Langfristregel profitieren. Zusätzliche Arztbesuche und
Kassenanfragen entfallen. Mindestens ein Jahr soll die
genehmigungsfreie Zeit dauern. Keine Zustimmung fanden die
erneuerten Richtlinien bei den Ärzten, auch wenn diese die
Erleichterungen für die Patienten gutheißen. "Trotzdem haben wir
dagegen gestimmt, weil die Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Ärzte
bei Langzeitverordnungen bestehen bleibt. Wir haben es mit einer
widersinnigen Situation zu tun: Die Krankenkasse genehmigt die
Verordnung, doch das wirtschaftliche Risiko bleibt beim Arzt",
kritisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die
Einschränkung des bürokratischen Begründungsverfahrens erkennen auch
die Vertragsärzte an.
Viele pädiatrisch orientierte Praxen werden die Erleichterungen bei
Kinderbehandlungen begrüßen. Nicht nur unter therapeutischen
Gesichtspunkten sind Behandlungen in der Kindertagesstätte oder
Schule sinnvoller als in der Praxis, fern der Alltagsrealität. Die
Aktivitäten in der Eichrichtung ermüden die Knirpse. Genervte
Eltern, die ihre Kinder am Abend nach der Arbeit in eine
Physiotherapiepraxis transportieren müssen, tragen zur
Ineffektivität der therapeutischen Bemühungen bei.
Jetzt wird der runderneuerte Richtlinientext dem
Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach
Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten die Änderungen in Kraft,
bzw. sind bereits in Kraft.
Quelle:
Peter Appuhn
physio.de
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