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Eine Meldung vorletzten Monat hatte es in sich.

Neue Heilmittelrichtlinien beschlossen
Verordnungen außerhalb des Regelfalls ohne Genehmigung und Begründung. Kinderbehandlungen in Tageseinrichtungen.

Bis zum Punkt 8.2.4. einer umfangreichen Tagesordnung mussten sich die Mitglieder des Unterausschusses "veranlasste Leistungen" gedulden. Erst nach langen Stunden des Wartens konnten sie auf der turnusmäßigen Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die neuen Heilmittelrichtlinien zur Verabschiedung vorlegen. Zwei Neuerungen werden die bisherigen Verordnungsgewohnheiten verändern. Patienten mit "dauerhaften schweren Behinderungen" bekommen von ihrer Krankenkasse künftig grundsätzlich die Genehmigung für eine Langfristbehandlung außerhalb des Regelfalls. Eine medizinische Begründung ist nicht erforderlich. Kinder und Jugendliche mit "einer besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten" können künftig auch außerhalb der Praxis in "bestimmten Einrichtungen" behandelt werden.

Es sind die Patienten und Therapeuten, die von der vereinfachten Langfristregel profitieren. Zusätzliche Arztbesuche und Kassenanfragen entfallen. Mindestens ein Jahr soll die genehmigungsfreie Zeit dauern. Keine Zustimmung fanden die erneuerten Richtlinien bei den Ärzten, auch wenn diese die Erleichterungen für die Patienten gutheißen. "Trotzdem haben wir dagegen gestimmt, weil die Wirtschaftlichkeitsprüfung für die Ärzte bei Langzeitverordnungen bestehen bleibt. Wir haben es mit einer widersinnigen Situation zu tun: Die Krankenkasse genehmigt die Verordnung, doch das wirtschaftliche Risiko bleibt beim Arzt", kritisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Einschränkung des bürokratischen Begründungsverfahrens erkennen auch die Vertragsärzte an.

Viele pädiatrisch orientierte Praxen werden die Erleichterungen bei Kinderbehandlungen begrüßen. Nicht nur unter therapeutischen Gesichtspunkten sind Behandlungen in der Kindertagesstätte oder Schule sinnvoller als in der Praxis, fern der Alltagsrealität. Die Aktivitäten in der Eichrichtung ermüden die Knirpse. Genervte Eltern, die ihre Kinder am Abend nach der Arbeit in eine Physiotherapiepraxis transportieren müssen, tragen zur Ineffektivität der therapeutischen Bemühungen bei.

Jetzt wird der runderneuerte Richtlinientext dem Bundesgesundheitsministerium zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten die Änderungen in Kraft, bzw. sind bereits in Kraft.

Quelle:
Peter Appuhn
physio.de

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